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Vorsteuerabzugsberechtigt sind die Unternehmen, die selbst Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt weiterleiten. Nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind Firmen und Freiberufler, die als Kleinunternehmer nach §19 Umsatzsteuergesetz auftreten und Privatpersonen / Verbraucher.